Festgeldkonto für gute und sichere Erträge
Ein im Voraus festgelegter Zeitraum und ein genau fixierter Zinssatz definieren die Geldanlage bei einem Festgeldkonto. Im Unterschied zum Tagesgeldkonto, bei dem der Anleger täglich über das angelegte Kapital verfügen kann, muss der Kontoinhaber beim Festgeldkonto bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit warten.
Feste Laufzeiten und fester Zinssatz
Beim Zugriff auf das Festgeldkonto und auf das angelegte Kapital vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit, führt in der Regel dazu, dass der Anspruch auf die vereinbarten Festgeldzinsen verfällt.
Im Allgemeinen wird aber die schlechtere Geldverfügbarkeit durch einen höheren Zinssatz verbessert, mit dem das angelegte Kapital auf dem Festgeldkonto verzinst wird.
Geldinstitute bieten Anlagezeiträume für ein Festgeldkonto von einem Monat bis hin zu zehn Jahren. Das Festgeldkonto deckt damit alle erforderlichen und denkbaren kurz-, mitte- und langfristigen Anlagezeiträume ab.
Die wichtigste Frage, die sich der Anleger stellen muss, ist: Kann das anzulegende Geld zu einem im Voraus festgelegtem Zinssatz bis zu einen fixierten Zeitraum entbehrt werden oder ist es erforderlich, täglich über das Kapital verfügen zu können und dafür aber mögliche Schwankungen des Zinssatzes in Kauf zu nehmen. Bei der Entscheidung zur Variante eins, die Geldanlage über eine feste Zeitdauer und zu einem fest vereinbartem Zinssatz, dann ist das Festgeldkonto genau richtig. Der in der Regel höhere Zinssatz führt zu einer deutlich besseren Rendite.
Keine Kontogebühren
Ein Festgeldkonto wird in der Regel ohne Kontogebühren von den Geldinstituten geführt.
Viele Institute verlangen aber eine Mindesteinlagesumme, die häufig bei etwa 2.500 Euro liegt. Wichtig bei der Institutsauswahl ist, dass die Kapitalanlage möglichst zu 100 Prozent abgesichert ist.
Besteuerung
Für alle Erträge gilt das gültige deutsche Steuerrecht. Das heißt, dass die seit Anfang 2009 neu eingeführte Abgeltungssteuer, die die bis dahin geltende Zinsertragssteuer ersetzt hat, zur Steuerberechnung herangezogen wird. Alle Kapitalerträge vom Festgeldkonto sind seitdem mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent belegt.